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Anmeldung beim Netzbetreiber

Um das Aqueduct Ladesystem installieren zu können, muss dieses zuerst bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet, beziehungsweise genehmigt werden.
Veröffentlicht am
June 25, 2024

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  1. Anmeldung beim Netzbetreiber
  2. Genehmigung für Ladesysteme mit einer Gesamtleistung über 11 kW
  3. Voraussetzungen des § 14a EnWG

1. Anmeldung beim Netzbetreiber

Jeder Elektriker muss die Installation des Ladesystems beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, solange es sich nur um ein Aqueduct Ladesystem mit einer Gesamtleistung von 11 kW handelt. Dies ist eine Vorgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Beispiel Formulare der Stadtwerke München:


2. Genehmigung für Ladesysteme mit einer Gesamtleistung über 11 kW

Für die Installation mehrerer Aqueduct Ladesysteme mit einer Gesamtleistung von über 11 kW ist eine spezielle Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich. Das bedeutet, dass für diese Ladesysteme nicht nur eine Anmeldung, sondern auch eine ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers nötig ist. Hierfür müssen ein Datenblatt des Aqueduct Ladesystems und eine Inbetriebsetzungsanzeige vorgelegt werden.

Hinweis:

Das Aqueduct Ladesystem mit einer Leistung von mehr als 11 kW darf vom Netzbetreiber nicht mehr abgelehnt werden, da es steuerbar ist und die Voraussetzungen des § 14a EnWG erfüllt (siehe Punkt 3).

Anforderungen bei der Genehmigung:

Hierfür müssen ein Datenblatt der Ladeeinrichtung und eine Inbetriebsetzungsanzeige vorgelegt werden. Schauen Sie für Formularvorlagen immer online auf der Webseite des zuständigen Netzbetreibers.

Beispiel Formulare der Stadtwerke München:

3. Voraussetzungen des § 14a EnWG

Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, einheitliche Vorschriften für ganz Deutschland zu erstellen. Diese Vorschriften verpflichten Betreiber von Stromnetzen, Energieanbieter, Verbraucher und Kunden dazu, spezielle Vereinbarungen zu treffen. Diese Vereinbarungen betreffen die steuerbare Nutzung von elektrischen Geräten oder Anschlüssen, die kontrolliert werden können. Im Austausch für die Anpassung der Stromnutzung können die Beteiligten von geringeren Netzgebühren profitieren.

Für die netzorientierte Steuerung der Ladesysteme nach § 14a EnWG gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1 - Direktsteuerung

Bei einer Direktsteuerung des Ladesystems wird beispielsweise über einen Rundsteuerempfänger (RSE) jedes einzelne Modul auf eine maximale Leistung von 4,2 kW begrenzt. Der RSE wird mit Hilfe einer Steuerleitung am Dateneingang des Startmoduls angeschlossen.

Hinweis: Die Begrenzung von 4,2 kW ist pro Lademodul und nicht pro Ladesystem.

Möglichkeit 2 - Steuerung mittels eines Energie Management Systems

Über ein Energie Management System (EMS) wird im Falle einer netzorientierten Steuerung ein gemeinsamer maximaler Leistungswert für mehrere Ladesysteme vorgegeben. Anstatt jeden einzelnen Ladepunkt auf 4,2 kW zu regeln, wird die Gesamtleistung der Ladesysteme in einer Kundenanlage (“alles, was am selben Hausanschluss hängt”) begrenzt.

Das Energie Management System wird mit Hilfe eines LAN-Kabels an einem Router angesteckt. Anschließend wird der Router mit einem weiteren LAN-Kabel am Dateneingang des Startmoduls angeschlossen. Das ermöglicht eine Kommunikation über Modbus TCP/IP.

Hinweis: Die Gesamtleistung, die eingestellt werden muss, hängt von der Anzahl der Lademodule und einem von der Bundesnetzagentur bestimmten Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF) ab.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

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